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Infos & Tipps zum Ratenkredit
Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen und Wissenswertes rund um den Ratenkredit. Der Ratenkredit wird in der Bankersprache häufig auch als Konsumentenkredit, Privatkredit oder auch als Anschaffungskredit bezeichnet.
Der Ratenkredit wird Privatkunden in einer Summe auf dem Girokonto zur Verfügung gestellt. Die Rückzahlung des Kredites erfolgt in gleich bleibenden monatlichen Raten. Die Laufzeit des Ratenkredits liegt in der Regel zwischen 12 und 72 Monaten. Für noch kürze Laufzeiten kommt üblicherweise der Dispositionskredit (im allgemeinen Sprachgebrauch häufig nur als “Dispo” bezeichnet) in Betracht. Dieser sollte aber nur zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe dienen, da er meistens sehr teuer ist. Die Kreditsumme von Ratenkrediten variiert von 5.000 bis 30.000 EUR.
Somit sind Ratenkredite standardisierte Kredite, die für langlebig genutzte Gebrauchsgüter bzw. Konsumgüter im privaten Bereich oder zur Finanzierung von Reisen verwendet werden. Zu diesen Konsumgütern zählen beispielsweise eine neue Wohnungseinrichtung, ein neuer Computer, eine neue Stereoanlage, eine neue Küche oder ein neues Badezimmer. Nicht weniger häufig wird ein Ratenkredit beispielsweise auch zur Umschuldung eines oder mehrerer bestehender Kredite verwendet. Ziel der Umschuldung ist dann häufig, die monatliche Belastung zu senken, um mehr Geld zur freien Verfügung zu haben.
Die Vorteilhaftigkeit eines Ratenkredites für Privatpersonen besteht darin, dass er sich an die persönlichen Verhältnisse des Kreditnehmers anpassen lässt. So kann der Kreditnehmer beispielsweise folgendes festlegen:
- die Höhe der monatlichen Raten
- die Wahl der Laufzeit
Die Besicherung des Ratenkredites erfolgt häufig über die Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, Abtretung von Lebensversicherungen, Sicherungsübereignung des anzuschaffenden Gegenstandes oder durch Abschluss einer Restschuldversicherung. Eine sogenannte Restschuldversicherung dient zum Schutz vor Forderungsausfällen. Dies könnte dann eintreten, wenn der Kreditnehmer während der Laufzeit des Kredites stirbt, berufsunfähig oder unverschuldet arbeitslos wird.
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