Krankenversicherung
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung bietet finanziellen Schutz für Behandlungen nach Unfällen, bei Mutterschaft und bei Erkrankungen.
Zu unterscheiden sind folgende zwei Arten von Krankenversicherungen:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Private Krankenversicherung (PKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung
Alle Auszubildenden, Arbeiter und Angestellten, deren Monatsgehalt die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet, sowie Arbeitslose, Rentner und bestimmte Gruppen von Selbständigen sind versicherungspflichtige Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Tipp: Als Versicherungspflichtiger sollte man sich von verschiedenen Krankenkassen über verschiedene Wahltarife informieren, da vom Staat weitestgehend festgelegt wird, was eine gesetzliche Kasse bezahlen und leisten darf. Unterschiede gibt es im Einzelfall nur durch Sonderleistungen außerhalb des Leistungsplans.
Leistungen der Krankenkassen im Überblick:
- Krankenhilfe
- Mutterschaftshilfe
- Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten
- Sterbegeld
- Familienhilfe
Ergänzende Zusatzleistungen können beispielsweise Kuren, Haushaltspflege oder Reha-Maßnahmen sein.
Pflichtversichert oder freiwillig versichert?
Versicherungspflichtig sind Arbeitnehmer, deren Verdienst innerhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Wer mehr verdient, scheidet aus der Versicherungspflicht aus, kann aber als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Er hat aber auch die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Freiwillig versicherte müssen nicht auf ihr volles Einkommen Krankenkassenbeiträge bezahlen, sondern nur auf die Höhe der Versicherungspflichtgrenze.
Wichtiger Hinweis:
Die Beitragsbemessungsgrenze (Grenze, bis zu der die zu zahlenden Beiträge prozentual in der Sozialversicherung steigen können) war bis 2003 mit der Versicherungspflichtgrenze identisch. Ab 2003 liegt die Versicherungspflichtgrenze über der Beitragsbemessungsgrenze. Die Bundesregierung wollte mit dieser Unterteilung der beiden Grenzbeträge erreichen, dass mehr Leute in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind.
Die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung liegt für das Jahr 2012 bei EUR 4.237,50 pro Monat bzw. bei EUR 50.850,00 pro Jahr (Jahresarbeitsentgeltgrenze). Liegt Ihr Einkommen darunter, können Sie sich nicht privat versichern. In diesem Fall können Sie weiteren Versicherungsschutz über eine Krankenzusatzversicherung bekommen.
Die private Krankenversicherung
Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte die Vorteile nutzen und ein individuelles Schutzpaket zusammenstellen, das seinen persönlichen Bedürfnissen am Besten Rechnung trägt.
Im Allgemeinen besteht eine private Krankenversicherung aus vier wichtigen Bausteinen:
- Ambulanter Schutz
- Stationärer Schutz
- Zahnschutz
- Krankentagegeld
Bereits in jungen Jahren sollte man prüfen, ob sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt. Denn grundsätzlich gilt: je jünger der Versicherer ist, desto günstiger ist der Einstieg in die private Krankenversicherung.
Private Zusatzversicherungen
Die privaten Zusatzversicherungen eignen sich für Kassenpatienten, die etwas mehr Versicherungsschutz wünschen. Zu diesen Zusatzleistungen gehören beispielsweise das Krankenhaustagegeld, die Chefarztbehandlung, die Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer, der Zahnzusatzschutz, die freie Klinikwahl, der Zuschuss für Brillen, Kronen und Pillen oder das Krankentagegeld. Die Beiträge für eine Zusatzversicherung zahlt der Versicherte aus eigener Tasche.
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