Absicherung
Absicherung bei der Kreditaufnahme
Zur Absicherung des aufgenommenen Kredites dienen häufig sogenannte Restschuldversicherungen oder auch Restkreditversicherungen genannt.
Die Restschuldversicherung schützt in aller Regel die Hinterbliebenen, sofern der Kreditnehmer vor Rückzahlung des Kredites versterben sollte. In diesem Fall begleicht die Versicherungsgesellschaft die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Kredites.
Somit werden die Hinterbliebenen des Kreditnehmers nicht mit weiteren Kreditzahlungen belastet. Gleichzeitig schützt die Restschuldversicherung aber nicht nur den Kreditnehmer und deren Angehörige, sondern auch den Kreditgeber selbst, da dieser im Falle des Ablebens die Restschuld von der Versicherung erstattet bekommt. Weitere Absicherungen wie beispielsweise im Falle eines Unfalls sind auch möglich.
Aber nicht nur gegen Tod oder Unfall kann der Kreditnehmer sich absichern, sondern auch gegen Krankheit. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit an. Dann übernimmt die Versicherung nicht nur im Todesfall die verbleibende Restschuld, sondern übernimmt auch bei Arbeitslosigkeit die vereinbarten Raten.
