Eigenheimrente (Wohn-Riester)
Die Eigenheimrente oder umgangssprachlich auch als Wohn-Riester bezeichnet, dient dazu, die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge gemäß Riester mit einzubeziehen. Die Förderung durch die Altersvorsorgezulage wurde im Eigenheimrentengesetz umgesetzt – das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge. Das Eigenheimrentengesetz (Abkürzung: EigRentG) ist am 1.8.2008 in Kraft getreten. Bislang wurden nur die privaten Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und die Banksparpläne durch die Riester-Zulage gefördert. Die Zulage kann aber bis zum Höchstbetrag auf maximal 2 Verträge verteilt werden.
Was wird mit der Wohn-Riester gefördert?
Gelder, die man zum Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzt, werden genauso gefördert wie die Altersvorsorgebeiträge, die auf ein Sparkonto eingezahlt werden. Dieses Geld wird auf einem so genannten “Wohnförderkonto“ angesammelt und jährlich um 2% erhöht. Später bilden diese Beträge dann die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung. Somit wird nicht der Immobilienwert steuerlich erfasst, sondern nur der Wert, der auf dem Wohnförderkonto angespart wurde. Das Wohnförderkonto ist ein gesondertes und an die Immobilie gebundenes Konto.
Wie hoch ist die Förderung?
Ab 2008 kann man folgende Zulagen erhalten:
- Grundzulage: jährlich bis zu EUR 154 pro Zulageberechtigten
- Kinderzulage:
- Geburtsjahr bis 2007: jährlich bis zu EUR 185
- Geburtsjahr ab 2008: jährlich bis zu EUR 300
Junge Förderberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten eine Extra-Zulage. Diese Extra-Zulage beträgt EUR 200 und wird einmalig bei der Beantragung der Altersvorsorgezulage gewährt. Der Bonus kann entweder dem Bausparkonto gutgeschrieben werden oder zur Tilgung verwendet werden. Wird der Bonus als Tilgungsleistung verwendet, dann wird er dem Wohnförderkonto gutgeschrieben.
Der Anspruch auf die Zulage ist unabhängig vom Einkommen, d.h., Einkommensgrenzen bestehen bei der Förderung nicht.
Was ist die nachgelagerte Besteuerung?
Bei der nachgelagerten Besteuerung haben die Förderberechtigten ein Wahlrecht. Man kann sich für die Besteuerung über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren (bis zum 85. Lebensjahr) oder für eine Einmalbesteuerung entscheiden. Bei der Besteuerung von 17 bis 25 Jahren erfolgt die Besteuerung über die Jahre verteilt. Hingegen erfolgt die Besteuerung bei der Einmalbesteuerung, wie es das Wort schon sagt, einmalig zu Beginn der Rentenphase. Dabei werden 70 % des in der Wohnimmobilie steuerlich geförderten Kapitals besteuert. Welche Variante individuell günstigster ist, muss im Einzelfall überprüft werden.
Somit erfolgt die Besteuerung des steuerlich geförderten und an die Immobilie gebundenen Kapitals erst im Rentenalter.
Für welche Bereiche kann das Wohn-Riestern verwendet werden?
Folgende Bereiche sind vom “Wohn-Riester“ betroffen:
- Erwerb oder Bau einer Wohnimmobilie
Wer einen Riester-Vertrag hat, kann das geförderte Altersvorsorgekapital für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen. - Tilgungsleistungen (Anspar- und Tilgungsbeträge)
Tilgungsleistungen aus einer Bau- oder Immobilienfinanzierung können steuerlich begünstigt werden. Diese werden dann nachgelagert versteuert. - Genossenschaftsanteile
Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert, sofern man in der Genossenschaftswohnung wohnt. - Entschuldung
Das geförderte Altersvorsorgekapital kann auch zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.
Was ist die Tilgungsförderung?
Tilgungsleistungen aus einer privaten Immobilienfinanzierung, wie auch beispielsweise Sparleistungen in Bausparverträge, können steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Darlehensverträge gemäß dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifiziert sind und eine generelle Riester-Förderung besteht. Weiter muss das Darlehen für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie aufgenommen werden und der Erwerb oder Bau der Immobilie nach dem 31.12.2007 erfolgt sein.
Die Tilgungsleistungen werden dabei steuerlich genauso wie die Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt. Hierbei werden die staatlichen Zulagen für die Tilgungsleistungen zu 100% für die Darlehenstilgung eingesetzt, d.h., die Zulagen werden nicht mit der Tilgung verrechnet, sondern als Sondertilgung gebucht.
Gleichermaßen werden auch Bausparverträge gefördert, wenn die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten werden. In diesem Fall werden nicht nur die Tilgungsleistungen, sondern auch die Ansparleistungen staatlich gefördert. Zinszahlungen hingegen werden nicht gefördert.
Wer kann Wohn-Riester beantragen?
Anspruch auf die Riester-Förderung und somit auch auf den Wohn-Riester haben alle Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt sind. Unmittelbar förderberechtigt sind beispielsweise Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte oder Beamte und Empfänger von Amtsbezügen. Nicht förderberechtigte Ehepartner können beispielsweise über die Ehegattenförderung eine Förderung erhalten. Einkommensgrenzen für die Riester-Förderung gibt es nicht.
Die Förderung des Wohn-Riester kann natürlich auch nur der in Anspruch nehmen, der zur Riester-Förderung berechtigt ist.
Was für Wohnimmobilien (Verwendung von Wohn-Riester) werden gefördert?
Oberstes Ziel des Eigenheimrentengesetzes ist die Förderung beim Bau oder Kauf einer Immobilie. Gefördert wird eine Wohnung in einem eigenen Haus, eine eigene Eigentumswohnung, eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft oder ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht.
Welche Fördervoraussetzungen an die Wohnimmobilie gibt es?
Voraussetzungen für die Zulagenberechtigung der Wohnimmobilie gemäß Wohn-Riester sind:
- die Wohnung bildet den Lebensmittelpunkt und liegt im Inland
- die Wohnung wird zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt
- die Wohnung wurde nach dem 31.12.2007 hergestellt oder angeschafft
Für wen lohnt sich Wohn-Riester besonders?
Die steuerbegünstigte Riester-Förderung und Wohn-Riester ist insbesondere für Geringverdiener und kinderreiche Familien interessant.
Was ist das Wohnförderkonto?
Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung. Da bei der Eigenheimrente keine monatliche Rente fließt, die besteuert werden könnte, wird ein fiktives Wohnförderkonto eingerichtet, auf dem alle zulagefähigen und steuerlich geförderten Beträge bis zum Renteneintritt erfasst werden. Dieses Konto wird im Rahmen des Inflationsausgleichs jährlich um 2% erhöht. Dadurch wird das Wohnförderkonto anderen Riester-Produkten (bei denen es Zinseinnahmen gibt, die versteuert werden müssen) gleichgestellt.
Bei Renteneintritt muss das Wohnförderkonto dann versteuert werden, entweder durch Einmalzahlung in Höhe von 70 % zum individuellen Steuersatz oder in Ratenzahlungen bis zum 85. Lebensjahr.
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