Wertpapiere
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht (Vermögensrecht) verbrieft. Zur Ausübung des Rechts ist der Besitz an der Urkunde erforderlich. Anhand der Urkunde, die das Recht nachweist, kann das Recht ausgeübt oder übertragen werden. Folglich können ohne Urkunde die verbrieften Rechte nicht geltend gemacht werden. Ein solches Recht könnte beispielsweise die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein.
Zu den bekannten Wertpapieren gehören beispielsweise Investmentzertifikate, Aktien, Schuldverschreibungen, Anleihen oder Zertifikate. Auch öffentliche Urkunden wie der Grundschuldbrief oder der Grundstückskaufvertrag werden als Wertpapiere bezeichnet. Eine einfache Quittung hingegen ist z.B. kein Wertpapier.
Einteilung Wertpapiere
Eine mögliche Einteilung der Wertpapiere könnte wie folgt aussehen:
Nach der Art des verbrieften Rechts
- Forderungsrechte (Forderungspapiere)
- Sparbrief
- Sparbuch
- Anleihe
- Sachenrechte (Sachenrechtliche Wertpapiere)
- Grundschuldbrief
- Investmentzertifikat
- Beteiligungsrechte (Mitgliedschaftspapiere)
- Aktie
Nach der Art der Überragung
- Inhaberpapiere (lauten auf den Inhaber)
- Inhaberaktie
- Inhaberschuldverschreibung
- Orderpapiere (lauten auf den namentlich Berechtigten)
- Orderscheck
- Orderschuldverschreibung
- Rekta- oder Namenspapiere (lauten auf eine bestimmte Person)
- Sparbrief
- Grundschuldbrief
Nach der Art des verbrieften Vermögenswertes
- Geldwertpapiere (kurzfristige Forderungen)
- Zinsschein
- Wechsel
- Scheck
- Kapitalwertpapiere (langfristige Forderungen)
- Nicht vertretbare Kapitalwertpapiere
- Grundschuldbrief
- Sparbrief
- Vertretbare (fungible) Kapitalwertpapiere (Effekten)
- Aktie
- Optionsanleihe
- Schuldverschreibung
- Nicht vertretbare Kapitalwertpapiere
Warenwertpapiere (Rechte an lagernder/schwimmender Ware)
- Lagerschein
- Konnossement
Börsenfähige Wertpapiere, die auch als vertretbare Kapitalwertpapiere bezeichnet werden, da sie schnell bewertet, gekauft und verkauft werden können, werden auch als Effekten bezeichnet. Aktien, Investmentzertifikate usw. sind vertretbar bzw. fungibel, da jedes Papier bei gleichem Nennwert die gleichen Rechte verkörpert. D.h., die Rechte bleiben bei Umtausch gleich und ändern sie nicht.
Effekten bzw. börsenfähige Wertpapiere bestehen aus einem Mantel (die Urkunde selbst), der das Gläubiger- und Teilhaberrecht verkörpert, und einem Bogen mit den Kupons (Zinsscheinen) und dem Talon (Erneuerungsschein). Nach dem Ertrag werden unverzinsliche und verzinsliche Wertpapiere unterschieden.
Geht das Wertpapier beispielsweise durch Brand oder Diebstahl verloren, geht das Recht nicht unter. Durch ein Aufgebotsverfahren kann die Urkunde für kraftlos erklärt und eine neue Urkunde ausgestellt werden.
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