Investmentfonds
Investmentfonds
Investmentfonds (auch als Investmentanteile oder Investmentzertifikate bezeichnet) sind eine spezielle Art der Geldanlage. In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) die Gelder vieler Anleger, um sie nach dem Prinzip der Risikomischung in verschiedenen Vermögenswerten (Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Immobilien, stille Beteiligungen usw.) anzulegen und optimal zu verwalten.
Zudem können Sie bereits mit kleineren Beträgen in Investmentfonds investieren und Ihr Vermögen vermehren. Somit hat die Beteiligung an einem Investmentfonds für Sie den Charakter eines professionell gemanagten Depots.
Per Definition werden in Investmentfonds die Miteigentumsanteile an einem Fondsvermögen (auch als Sondervermögen bezeichnet) einer Investmentgesellschaft verbrieft. Der Eigentümer eines Investmentfonds hat somit einen Anspruch auf die Beteiligung am Ertrag des Fondsvermögens, Anspruch auf Rücknahme des Investmentfonds zu Lasten des Fondsvermögens zum Rücknahmepreis, Anspruch auf eine professionelle Verwaltung des Fondsvermögens und das Miteigentum (Anteile) am Fondsvermögen.
Mit dem Kauf von Investmentzertifikaten werden Sie Miteigentümer am Fondsvermögen einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG). Ihr Anteil am Vermögen des Investmentfonds bemisst sich nach der Anzahl Ihrer Anteilscheine. Der Wert eines einzelnen Anteils richtet sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens (auch als Inventarwert bezeichnet). Dividiert man das Fondsvermögen (Inventarwert) durch die Anzahl der ausgegeben Investmentzertifikate, dann erhält man den Anteilwert bzw. den Inventarwert je Anteil. Nach deutschem Recht ist das Fondsvermögen ein Sondervermögen, welches getrennt vom Vermögen der Gesellschaft verwaltet werden muss. Der Ausgabepreis eines Fonds ergibt sich dann durch den Anteilwert plus den Ausgabeaufschlag.
Trennung von eigenem Vermögen der Gesellschaft und Sondervermögen
Wenn Sie als Anleger Investmentanteilscheine einer deutschen Investmentgesellschaft erwerben, werden Sie kein Mitgesellschafter der Kapitalanlagegesellschaft, sondern Ihre Einzahlungen werden einem Sondervermögen (Investmentfondsvermögen) zugeführt, das von der Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird. Das Sondervermögen muss vom eigenen Vermögen der Gesellschaft getrennt gehalten werden und haftet nicht für Schulden der Kapitalanlagegesellschaft. Diese strikte Trennung dient insbesondere dem Schutz der Anleger vor Verlust ihrer Gelder durch Forderungen Dritter gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft.
Gesetzliche Grundlagen
Über die konkrete Anlagepolitik eines einzelnen Fonds geben der jeweilige Verkaufsprospekt und die Vertragsbedingungen verbindliche Auskunft. Zum Verkauf zugelassene Investmentfonds unterliegen in Deutschland der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin). Die Bafin ist die Nachfolgerin des BAKred (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen), des BAWe (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) und des BAV (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen). Mit der Gründung der BaFin gibt es in Deutschland erstmals eine einheitliche Aufsicht für alle Bereiche des Finanzwesens.
